|
Kurzinfo: Anlass dieses Praxisbeispiels ist
die Anfrage eines größeren kommunalen
Wohnungsunternehmens. Es beabsichtigt seinen
Gebäudebestand hinsichtlich der ab dem 01.01.2027
geltenden Regelungen nach dem
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2027) überprüfen
lassen. Diese Problematik und die geänderten
Bestimmungen werden für größere Wohnungsbestände
erhebliche praktische und wirtschaftliche
Auswirkungen haben. Es ist davon auszugehen, dass
viele Energieausweis-Aussteller vor derselben Frage
stehen werden.
Ab 1. Januar 2027 wird das
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2027) gelten. §
80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen)
Abs. 3 regelt, dass bei Nichtwohngebäuden im Fall
von Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein
Energieausweis auf Grundlage einer energetischen
Bilanzierung auszustellen ist. Es stellt sich auch
die Frage, ob die bisher bekannten 10 %-Abgrenzung
zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung auch nach GModG
gelten.
Fragen: Wie werden Energieausweise
ausgestellt für: Gemischt genutzte Gebäude mit geringem Gewerbeanteil; Gebäude
mit deutlicher Mischnutzung und wie lautet die Auslegung der bisherigen 10
%-Grenze?
Antwort:
11.09.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GModG
2027: Ab 1. Januar 2027 Energieausweise für gemischt genutzte
Gebäude rechtskonform ausstellen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG,
2027, Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, gemischt,
genutzt, Wohngebäude, Wohnbau, Haus, Wohnhaus, WG,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|