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GModG 2027 | GModG | > Praxisbeispiel mit Fragen

GModG 2027: Ab 1. Januar 2027 Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude rechtskonform ausstellen


© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com


Kurzinfo: Anlass dieses Praxisbeispiels ist die Anfrage eines größeren kommunalen Wohnungsunternehmens. Es beabsichtigt seinen Gebäudebestand hinsichtlich der ab dem 01.01.2027 geltenden Regelungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2027) überprüfen lassen. Diese Problematik und die geänderten Bestimmungen werden für größere Wohnungsbestände erhebliche praktische und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Es ist davon auszugehen, dass viele Energieausweis-Aussteller vor derselben Frage stehen werden.
Ab 1. Januar 2027 wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2027) gelten. § 80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Abs. 3 regelt, dass bei Nichtwohngebäuden im Fall von Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung auszustellen ist. Es stellt sich auch die Frage, ob die bisher bekannten 10 %-Abgrenzung zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung auch nach GModG gelten.

Fragen: Wie werden Energieausweise ausgestellt für: Gemischt genutzte Gebäude mit geringem Gewerbeanteil; Gebäude mit deutlicher Mischnutzung und wie lautet die Auslegung der bisherigen 10 %-Grenze?

Antwort: 11.09.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GModG 2027: Ab 1. Januar 2027 Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude rechtskonform ausstellen

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Aspekte: Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, 2027, Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, gemischt, genutzt, Wohngebäude, Wohnbau, Haus, Wohnhaus, WG, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart